Masterkonversatorium
Sie benötigen zum Abschluss Ihres Studiums gemäß § 5 (D) des Mastercurriculums BWL bzw. IBWL die Absolvierung des Masterkonversatoriums mit 2 ECTS, das Sie bei jeder angebotenen Parallelveranstaltung absolvieren dürfen. Zielführend ist der Besuch bei Ihrer Betreuung, des Masterkonversatoriums NPO oder einem inhaltlich nahestehendem Fach.
Zur Teilnahme am Masterkonversatorium benötigen Sie bereits die Bestätigung der erfolgreichen Einreichung Ihres Masterthemas.
Es ist zielführend, nicht am Anfang der Masterarbeit zu stehen, sondern bereits ca 1/3 des Inhalts erarbeitet zu haben.